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Universitäre Mobilitätszuschüsse

Neben den verschiedenen Anbietern finanzieller Förderprogramme, vergibt auch die Universität Osnabrück eigene Mobilitätszuschüsse an Studierende, die keine Förderung seitens Dritter bzw. keine Studiengebührenbefreiung an Partnerhochschulen erhalten:

Die Universität Osnabrück vergibt an Studierende folgende Mobilitätszuschüsse pro Semester:

  • Mobilitätszuschüsse zu jeweils 5 Monaten für Studien- und Forschungsaufenthalte an Partnerhochschulen der Universität Osnabrück
  • Mobilitätszuschüsse zu jeweils 5 Monaten für Studien- und Forschungsaufenthalte an frei wählbaren Universitäten
  • Mobilitätszuschüsse für Praktika im Ausland
  • Mobilitätszuschüsse für Reisekosten (Studium oder Praktikum im Ausland)

Die Höhe der Mobilitätszuschüsse richtet sich nach der Vorgabe des DAAD im Rahmen des PROMOS-Programms.

Es können sich alle immatrikulierten Studierenden und Doktoranden der Universität Osnabrück bewerben, auch BAFöG-Empfängerinnen und -Empfänger. Die Bewerbungstermine sind jährlich jeweils zum 30. April und 30. November.

Nicht antragsberechtigt sind Studierende, die

  • am ERASMUS-Programm teilnehmen bzw. eine Förderung von dritten Institutionen bekommen (z. B. DAAD, Fulbright, Stiftungen)
  • von anderer Seite (z. B. ERASMUS, DAAD, LEONARDO, IAESTE, AIESEC) für ein Praktikum im Ausland gefördert werden.

Bewerbungen sind bei Frau Teutloff im International Office einzureichen. Bitte erkundigen Sie sich dort über die aktuellen Bewerbungsfristen. Weitere Hinweise zu den Bewerbungsunterlagen und Förderhöhen finden Sie hier.